Sen5 startet elektronisches Turnier
17. April 2020Schritte zur Wiederaufnahme des Vereinssports
30. April 2020Leistungstraining darf ab dem 20.April bei Sen5 wieder durchgeführt werden
Der Sen5 Karate Verein freut sich, dass langsam die Einschränkungen für den Trainingsbetrieb wieder gelockert werden.
Als ersten Schritt können SpitzensportlerInnen (Olympia,- Perspektiv und Nachwuchskader) an Bundesstützpunkten, Landesleistungszentren und Landesstützpunkten unter strengen Auflagen wieder den Trainingsbetrieb aufnehmen.
Die vierte CORONA-BEKÄMPFUNGSVERORDNUNG der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 17.04.2020 erläutert dazu die Bedingungen und Voraussetzungen.
So müssen :
- Trainingseinheiten nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden
- während der gesamten Trainingszeit das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen Spielerinnen und Spielern, Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern, zu gewährleistet werden- ein Training von Spielsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;
- Trainingseinheiten ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen;
- besonders strenge Hygieneanforderungen beachtet und eingehalten werden, insbesondere im Hinblick auf Desinfektion von Nassräumen und benutzten Sport- und Trainingsgeräten;
- Kontakte außerhalb der Trainingszeiten auf ein Minimum beschränkt werden; dabei ist die Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten; falls Räumlichkeiten die Einhaltung dieses Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen
Diese wichtigen Punkte werden wir im Landesstützpunkt Kumite Mayen gemäß den offiziellen Vorgaben streng befolgen.
Hier zudem unsere Verhaltensregeln für die Trainingsteilnahme der LeistungsathletInnen. Herzlichen Dank an Volker Harren, KCRN für die Erstellung
Betreten und Verlassen der Trainingsstätte:
- Das Betreten der Trainingsstätte ist nur Trainierenden erlaubt. Sie haben ihre Trainingskleidung schon an und müssen sich nicht umziehen.
- Im Eingangsbereich des Landesstützpunktes darf sich immer nur eine Person aufhalten.
- Bei Betreten des LSP werden die Hände desinfiziert. Ein entsprechender Spender steht im Eingangsbereich bereit.
In der Trainingsstätte:
- In den Umkleiden und sanitären Einrichtungen darf sich ebenfalls nur eine Person aufhalten. Nach Benutzung der sanitären Einrichtungen waschen wir uns die Hände.
- Auf der Trainingsfläche halten wir Abstand. Bei Partnerübungen haben wir die vorgeschriebene Schutzausrüstung an.
- Trainingsgerät wird nach Gebrauch desinfiziert. Desinfektionsmittel und Einmaltücher stehen bereit.
Es gelten folgende Grundregeln:
- Wir halten beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen und drehen uns am besten weg. Wir Niesen und husten in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das wir danach entsorgen.
- Wir halten die Hände vom Gesicht fern und vermeiden es, mit den Händen Mund, Augen oder Nase zu berühren.
- Wir vermeiden Berührungen, wenn wir andere Menschen begrüßen. Wir halten einen Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Menschen.
- Wir teilen Gegenstände wie z. B. Trainingsgeräte nicht mit anderen Personen.
- Wir waschen unsere Hände regelmäßig und gründlich mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife.
- Wir haben nur gründlich gereinigtes Trainingsequipment dabei. Ein Handtuch gehört, wie die persönliche Hygieneausrüstung dazu.
Quelle:kcrn